Die Höhe des Honorars wird auf der Grundlage der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) individuell vereinbart und ist unabhängig von der Versicherungssumme- und Beihilfeleistung.
Ich stelle Ihnen auf der Grundlage der GebüH eine Rechnung.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten Heilpraktiker-Leistungen. Bitte erfragen Sie dies ggf. bei Ihrer Versicherung.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerleistungen.
Das Honorar ist am Behandlungstag per Bankkarte (EC) von Ihnen zu zahlen.